Weiterhin gelten laut Experten einige Verhaltensweisen als ratsam. Vor allem für Menschen über 60-Jahre, Risiko-Gruppen und medizinisches Fachpersonal gilt es wohl weiterhin, das Thema "Corona" nicht schleifen zu lassen, denn aktuell steigen die Infektionszahlen wieder.
Maßnahmen sind freiwillig, aber ...
An die Stelle staatlicher Maßnahmen und Verordnungen müsste die Vernunft und Eigenverantwortung treten, meint Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats am Dienstag, 19. September, in Stuttgart.
Bis auf die Meldepflicht für die Covid-19 Erkrankung sowie den Labornachweis von SARS-CoV-2 gibt es keine gesonderten rechtlichen Vorgaben mehr zum Umgang mit Corona, erklären das Landratsamt Karlsruhe und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. Das werde für die Bürgerinnen und Bürger vorerst auch so bleiben.
"So hat selbstverständlich jede und jeder die Möglichkeit, freiwillig in bestimmten Situationen eine Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen", sagt Kretschmann. Pflicht sei es jedoch keine mehr.
Verdacht auf Corona - was tun?
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha: "Bei Bedarf sollte die hausärztliche Praxis kontaktiert werden. Insbesondere der Kontakt zu älteren Personen und Personen mit Vorerkrankungen, die bei Atemwegsinfekten ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen, sollte vermieden werden."
Unabhängig vom Erreger empfiehlt das Landesgesundheitsamt BW bei Atemwegsinfektionen wie Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten, für drei bis fünf Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben. Ansonsten greifen die von Kretschmann angesprochenen freiwilligen Maßnahmen, wie beispielsweise das Tragen von Masken.
Muss ich mit Corona noch in Quarantäne?
Aus der Sicht der Experten im Landesgesundheitsamt sei eine Isolierung Erkrankter oder die Quarantäne von Kontaktpersonen derzeit nicht erforderlich.
Darf ich mit Corona zum Hausarzt gehen?
Ja, nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme. Beim Hausarztbesuch empfiehlt es sich, weiterhin eine Maske zu tragen. "Dies gilt insbesondere im Wartezimmer einer Arztpraxis, um andere möglicherweise gefährdete Menschen zu schützen", rät das Landratsamt Karlsruhe.
Sollte ich meine Impfung auffrischen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung allen, die über 60 Jahre alt sind oder zu einer Risiko-Gruppe gehören. Menschen, die häufig mit etwaigen Risikopatienten in Kontakt treten (Pflegeheimbewohner, -personal sowie medizinische Fachkräfte) sollten sich ebenfalls boostern lassen.
Wer sich in den vergangenen zwölf Monaten nachweislich mit Corona infiziert hat, oder gegen das Virus geimpft wurde, benötigt keine Auffrischung. Personen, auf die das zutrifft, verfügen bereits über einen natürlichen Booster.
Wie bekomme ich eine Impfung?
Seit Frühjahr 2023 sind Corona-Schutzimpfungen in die Regelversorgung übergegangen. Das bedeutet: Sie werden in den Arztpraxen und mitunter auch in Apotheken angeboten.
Aktuell gibt es keine staatlichen Impfzentren mehr und auch die Kassenärzte halten keine gesonderten Corona-Versorgungsstrukturen mehr vor. Das Land Baden-Württemberg rät daher, sich schon frühzeitig um einen Impftermin bei ihrem Hausarzt zu kümmern. So sollen vor allem schweren Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen vermieden werden.
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Wir werden ALLE sterben, irgendwann.
Irgendwann werden wir uns alles erzählen.
https://www.youtube.com/watch?v=U7-60tyLQhA
Danke für diese Info, denn mitunter blitzt da noch was auf.