(ps/tmt)

"Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie", so der Sozial- und Gesundheitsminister von Baden-Württemberg Manne Lucha in einer Pressemitteilung am Donnerstag. Weiterhin wird gelten: "Wer krank ist bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten."

Für Beschäftigte sowie  Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll die Masken- und Testpflicht auslaufen. Für Besucher von Artpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll die Maskenpflicht noch bis zum 7. April gelten, danach wird auch diese wegfallen.

Selbsttest Corona-Impfung
Bild: Thomas Riedel

Zusätzlich zu der Corona-Verordnung werden die bisher noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben, denn "Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen", so Lucha. Bei den Ressortverordnungen handelt es sich um die Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung, die Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutznahmen. 

Über 300 Corona-Verordnungen

Seit dem 16. März 2020 wurden insgesamt 70 Corona-Verordnungen erlassen. Wenn man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu rechnet, waren es weit über 300.

Da viele Corona-Verordnungen unter enormem Zeitdruck erlassen werden mussten, haben die Mitarbeitenden der Landesverwaltung teilweise bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gearbeitet. Manne Lucha sagt: "Nur gemeinsam konnten wir so gut durch diese Krise kommen".

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