(ps/cak)

In Kraft gesetzt wurden die von 21 bis 5 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz jeweils zwei Tage in Folge über dem Schwellenwert von 500 lag und die Alarmstufe II galt." Diese besteht nun nicht mehr und die neue Corona-Verordnung sieht als künftige Grenze für die Alarmstufe II eine Sieben-Tag-Inzidenz von 1.500 vor", erklärt das Landratsamt Karlsruhe in einer Pressemitteilung. 

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