Pünktlich zur Weihnachtszeit, kann nach zwei Jahren endlich wieder unbeschwert über den Weihnachtsmarkt geschlendert werden. Auch das Treffen mit mehreren Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder der Besuch im Restaurant, sind schon länger wieder möglich. Fast könnte man meinen, dass es Corona nicht mehr gibt. Da dem leider nicht der Fall ist, gibt es nach wie vor noch die ein oder andere Regelung.

Corona-Regeln in Baden- Württemberg: Das gilt seit November

Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, haben nun folgendes zu beachten:

  • Eine Verpflichtung zur Nachtestung mittels PCR besteht in Baden-Württemberg nicht mehr.
  • Eine Quarantänepflicht besteht nicht mehr. Positiv getestete Personen können beispielsweise einkaufen gehen oder einen Spaziergang machen. Es gilt dann aber die Maskenpflicht!
  • Sofern im Freien ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, kann die Maske auch abgenommen werden.
  • Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen dürfen für mindestens fünf Tage nicht betreten werden. Als positiv getestete Person darf man dort für mindestens fünf Tage nicht arbeiten. Dies gilt nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut oder untergebracht werden. Neben medizinischen Einrichtungen gelten diese Schutzstandards auch in Massenunterkünften und Justizvollzugsanstalten.
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Wo gilt noch die Corona-Testpflicht?

Ein Corona-Test ist weiterhin für folgende Personengruppen und Einrichtungen verpflichtend:

  • für Besucher von Krankenhäusern.
  • in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen, wie etwa im Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtungen, müssen mindestens drei Mal pro Woche einen Testnachweis vorlegen. 
  • Beschäftigte in ambulanten Pflegeeinrichtungen.
  • Personen, die in Landeserstaufnahmeeinrichtungen  zur Unterbringung von Asylbewerbern sowie Geflüchteten neu aufgenommen werden.
Ein positiver Corona-Schnelltest.
Ein positiver Corona-Schnelltest. | Bild: Sebastian Gollnow/dpa

Corona-Impfung

  • Ab dem 01. Januar 2023 werden Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken alle Corona- Schutzimpfungen übernehmen.
  • Mobile Impfteams werden dann nicht mehr benötigt.
  • Das Land Baden-Württemberg hat seit September ein eigenes Impfportal (https://www.impftermin-bw.de/) freigeschaltet, in das Ärzte, Zahnarztpraxen und Apotheken ihre freien Termine einstellen können.

Wo muss ich noch eine Maske tragen?

Immer seltener sieht man in Geschäften Personen mit einer Maske. Vielmehr sind Hinweisschilder an den Türen zu lesen, auf denen steht: „Wir empfehlen das Tragen einer Maske.“ Andernorts ist das Tragen einer Maske nach wie vor verpflichtend:

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Arztpraxen
  •  Öffentlicher Personennahverkehr  (ÖPNV). Bei Verstoß ist ein Bußgeld bis 250 Euro möglich!
  • Maskenpflicht im Taxi und Mietwagen. Achtung: Normalerweise gilt weder im Taxi noch im Mietwagen eine Maskenpflicht. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wird ein Taxi oder ein Mietwagen eingesetzt, um als Ersatzverkehr für Bus oder Bahn zu fungieren, gilt Maskenpflicht.
Derzeit gilt die Maskenpflicht nur noch an wenigen Orten.
Derzeit gilt die Maskenpflicht nur noch an wenigen Orten. | Bild: Marijan Murat/dpa

Ausnahmen der Maskenpflicht

  • Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich beziehungsweise zumutbar ist eine Maske zu tragen. Dies muss jedoch durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden.
  • Gehörlose oder auch schwerhörige Personen, deren Begleitperson sowie mit ihnen kommunizierende Personen.

Aktuell besteht nur noch an folgenden Schulen eine Testpflicht: 

  • Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung.
  • Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und
  • An sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung sowie entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft in Baden- Württemberg.
Das könnte Sie auch interessieren
Mehr zum Thema Coronavirus-Karlsruhe: Corona-Virus in Karlsruhe