Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona war schon von Anbeginn ein heiß diskutiertes Thema. Nun, da die allgemeine Impfpflicht endgültig vom Tisch ist, hat sich auch bei den betreffenden Mitarbeitern Unmut geäußert. Das zumindest sagt die Pflegedirektorin des Städtischen Klinikums, Elvira Schneider.

Auch dort seien "einige Bescheide" vom Gesundheitsamt eingegangen, die die Kräfte auffordern, entsprechende Nachweise vorzulegen. Beschäftigungsverbote sollen bislang noch nicht eingegangen sein. Das könnte nämlich für viele Krankenhäuser aufgrund des Personalmangels zum Problem werden.

"Wir können uns das personell nicht leisten"

"Wir überlegen gerade, welche Bereiche gibt es bei uns, wo wir zwingend einen Ausnahmetatbestand beantragen müssen", erläutert Schneider gegenüber ka-news.de. Sie selbst sieht dieses Szenario äußerst kritisch.

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"Ich persönlich bin der Meinung, dass man den Mitarbeitenden in den Kliniken versprochen hat, dass die Teil-Impfpflicht der erste Schritt im Vorlauf zu einer allgemeinen Impfpflicht wäre. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Das stößt bei vielen Mitarbeitenden nicht auf Begeisterung", so Schneider weiter.

Aus diesem Grund gebe es auch inzwischen die Anforderung der Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (Bwkg), diese einseitige Impfpflicht auszusetzen.

Eine Frau wird mit einem Corona-Impfstoff geimpft.
Eine Frau wird mit einem Corona-Impfstoff geimpft. | Bild: Sven Hoppe/dpa

Bezüglich der bislang noch nicht erhobenen Bußgelder teilt Schneider zusammen mit Franz Kehl, Direktor der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag mit: "Es gibt bei uns zirka ein bis zwei Prozent Mitarbeiter, die vom Gesundheitsamt mit Bußgeldern oder Beschäftigungsverbot belegt werden müssten. Das sollte man jetzt wirklich nochmal stark überdenken, ob das noch sein kann. Die Kliniken sind die, die darunter am meisten leiden. Wir würden uns wünschen, dass diese ausgesetzt wird. Wir können uns das personell einfach nicht leisten."

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