(ps/meb)

"Mit Sorge blicken die Verantwortlichen im Gesundheitsamt auf die immer weiter steigende Zahl an Corona-Infektionen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe", schreibt das Landratsamt Karlsruhe in einer Pressemeldung. In nur einem Monat hat sich die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt demnach von 53,2 am 3. März auf 109,9 an Karfreitag mehr als verdoppelt und befindet sich nach einem kurzzeitigen Rückgang wieder im Anstieg.

Das sind die aktuellen Corona-Zahlen am Samstag, 3. April.
Das sind die aktuellen Corona-Zahlen am Samstag, 3. April. | Bild: Landratsamt Karlsruhe

Landratsamt Karlsruhe zieht die Corona-Reißleine

Im Landkreis hat sich die 7-Tage-Inzidenz von 54,1 am 3. März auf 144,7 an Karfreitag fast verdreifacht. Die daher dort bereits seit 23. März geltende "Corona-Notbremse" wird nun aufgrund der konstant hohen Fallzahlen auch auf den Stadtkreis Karlsruhe ausgeweitet.

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"Das Landratsamt Karlsruhe hat als zuständiges Gesundheitsamt auch für den Stadtkreis Karlsruhe am 2. April per Allgemeinverfügung festgestellt, dass seit drei Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht", heißt es in der Pressemeldung weiter.

Was bedeutet die Notbremse konkret für Karlsruhe?

Unter anderem gelten ab Dienstag in Karlsruhe daher folgende Regelungen:

  • Der Einzelhandel darf kein "Click&Meet" mehr anbieten, "Click&Collect" bleibt möglich
  • Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen, Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben, aber ausschließlich Friseurdienstleistungen anbieten
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen für den Publikumsverkehr schließen
  • Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie zum Beispiel Golf sind erlaubt, schließen müssen Außen- und Innensportanlagen für den Freizeit- und Amateursport
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen zum Onlineunterricht zurückkehren

Die Regelungen für private Treffen ändern sich nach Angabe des Landratsamtes durch das Inkrafttreten der "Corona-Notbremse" nicht. Möglich bleiben weiterhin Treffen im privaten und öffentlichen Raum von zwei Haushalten mit insgesamt maximal fünf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Größere Haushalte dürfen sich mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.

"Weitere Verschärfungen nicht auszuschließen"

"Sollten sich die Zahlen weiterhin so dynamisch entwickeln wie in den letzten Tagen, können auch weitere Verschärfungen nicht ausgeschlossen werden", so das Landratsamt weiter. Hierzu gehöre insbesondere eine nächtliche Ausgangssperre. "Stadt und Landkreis sind hierzu in enger Abstimmung und werden abhängig vom Infektionsgeschehen auch über das Wochenende das weitere Vorgehen beraten."

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