(dpa)

Zuvor hatte die "Südwest Presse" (SWP) berichtet, dass das Regierungspräsidium in Karlsruhe Schulen mitgeteilt habe, dass "Atemschutzmasken, die Teile des Gesichts bedecken", an Schulen nur noch nach Genehmigung im Einzelfall getragen werden dürften. Auf Nachfrage der dpa verwies die Behörde auf die Mitteilung des Ministeriums. Dort heißt es, der Gesundheitsschutz habe Vorrang: "Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben daher die Möglichkeit, zum individuellen Gesundheitsschutz eine Atemschutzmaske zu tragen."

Laut dem Medienbericht hatte sich das Regierungspräsidium bei seiner Entscheidung darauf berufen, dass eine Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen laut Schulgesetz untersagt sei. "Da es aktuell kein Gesetz oder keine Verordnung gibt, die das Tragen einer Maske vorschreibt, ist das Tragen einer Maske bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich nicht zulässig", wird eine Sprecherin zitiert.